Anwendungsbereich
- Die nachstehenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen der Panoramahotel & Service GmbH, SanVino im Wald- und
Schlosshotel Friedrichsruhe (nachfolgend nur SanVino genannt), gelten für den Verkauf von Waren sowie alle
sonstigen Leistungen.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Verträge mit dem Kunden sowie für
zukünftige an ihn zu erbringende Lieferungen und Leistungen.
- Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden enthalten sind, finden
keine Anwendung, es sei denn, sie werden von SanVino ausdrücklich schriftlich anerkannt.
Preise, Preislisten
- Die Mehrwertsteuer ist im Preis enthalten.
- Für jeden Auftrag berechnen wir 5 € Versandkosten. Ab einem Auftragswert von 150 € liefern wir
Versandkostenfrei.
Zahlung
- Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen rein netto.
- Im Falle des Verzuges stehen uns – vorbehaltlich des Nachweises eines weitergehenden Verzugsschadens –
Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu.
- Eine Aufrechnung mit nicht anerkannten oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen des Bestellers ist
ausgeschlossen. Dies gilt auch für ein Zurückbehaltungsrecht wegen solcher Gegenforderungen, soweit diese
Ansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
Lieferung
- Unsere Lieferverpflichtung besteht unter dem Vorbehalt vollständiger und richtiger Selbstbelieferung, es sei
denn, die Nichtbelieferung oder Verzögerung ist durch uns verschuldet.
- Bezüglich der für unsere Liefergegenstände angegebenen Maße behalten wir uns die handelsüblichen Abweichungen
vor, es sei denn, wir hätten die Einhaltung der Maße ausdrücklich zugesichert.
- Wir sind zu zumutbaren Teillieferungen berechtigt. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Bestellers.
- Verzögert sich die Versendung der bestellten Liefergegenstände aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat,
so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
- Die zuverlässige Versendung der bestellten Ware wird durch von uns beauftrage Frachtführer sichergestellt. Die
Parteien sind sich darüber einig, dass es im Streitfall dem Besteller obliegt, den Nichtzugang einer Lieferung
zu beweisen.
Lieferfrist
- Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb
unserer Einflussmöglichkeiten liegen, wie beispielsweise Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, Verzögerungen
in der Anlieferung von Vormaterial, und zwar gleichgültig, ob diese Hindernisse bei uns oder bei unserem
Zulieferanten eintreten. Derartige Umstände sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn wir bereits im
Verzug sind. Treten sie ein, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Eigentumsvorbehalt
- Die von uns gelieferten Gegenstände bleiben unser Eigentum, bis alle unsere gegenwärtigen Ansprüche gegen den
Besteller, sowie die künftigen, soweit sie mit den gelieferten Gegenständen im Zusammenhang stehen, erfüllt
sind.
- Der Besteller ist berechtigt, die in unserem Eigentum stehenden Liefergegenstände (Vorbehaltsware) im
ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus dieser
Weiterveräußerung ab, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware vor oder nach Verarbeitung weiterveräußert
oder ob sie mit einem Grundstück oder mit beweglichen Sachen verbunden wird oder nicht. Wird die Vorbehaltsware
nach Verarbeitung oder zusammen mit anderen Waren, die uns nicht gehören, weiterveräußert oder wird sie mit
einem Grundstück oder mit beweglichen Sachen verbunden, so gilt die Forderung des Bestellers gegen seine
Abnehmer in Höhe des zwischen dem Besteller und uns vereinbarten Lieferpreises für die Vorbehaltsware als
abgetreten.
- Zur Einziehung dieser Forderung ist der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die
Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt, jedoch verpflichten wir uns, dies nicht zu tun, solange
der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Macht der Besteller von der
Einziehungsbefugnis Gebrauch, so steht uns der eingezogene Erlös in Höhe des zwischen dem Besteller und uns
vereinbarten Lieferpreises für die Vorbehaltsware zu.
- Wir verpflichten uns, auf Anforderung die uns zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr
realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
- Nehmen wir Wechsel als Zahlungsmittel entgegen, so besteht unser Eigentumsvorbehalt so lange fort, bis
feststeht, dass wir aus diesem Wechsel nicht mehr in Anspruch genommen werden können.
Beanstandungen
- Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich und spezifiziert gerügt
werden. Retouren aufgrund von Dispositionsfehlern oder mangelhafter Lagerung durch den Besteller sind
ausgeschlossen.
Gewährleistung
- Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr.
- Durch die Herstellung bedingte Abweichungen an Inhalt, Materialien, Farbtönungen etc. sind im Rahmen der
branchenüblichen Toleranzen zulässig und stellen keinen Mangel dar.
Ausschluss von Schadenersatzansprüchen / Haftungsbeschränkung
- Für Schäden, die infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss erfolgten
Vorschlägen oder Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenpflichten – insbesondere
Anleitung zur Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes - die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden
sind, haften wir – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit unserer
Organe oder unserer leitenden Angestellten, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei
Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben, bei Mängeln des
Liefergegenstandes, soweit noch Produkthaftungsgesetz für Personen – oderSachschäden an privat genutzten
Gegenständen gehaftet wird.
- Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei grober Fahrlässigkeit nicht
leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall aber begrenzt auf den
vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Weitere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
- SanVino haftet nicht für nicht vorhersehbare, persönlich bedingte Unverträglichkeiten oder allergische
Reaktionen von SanVino Produkten beim Kunden bzw. Dritten. Bei Verwendung ist von Seiten des Kunden bzw. Dritten
die Packungsbeilage auf unverträgliche oder allergene Substanzen zu überprüfen.
Beschaffenheitsmerkmale
- Die in Prospekten, Katalogen, Anzeigen und Preislisten oder in den zu einem Angebot gehörigen Unterlagen
enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, Muster, Prospekte, technischen Angaben und Kataloge und sonstige
technische Daten, Verwendungsempfehlungen sind unverbindlich, sie befreien den Besteller nicht von der Prüfung
der Ware auf ihre Eignung für die beabsichtigten Zwecke, Verfahren und Einsatzfälle. Sie werden erst
Vertragsbestandteil, wenn und soweit sie von uns ausdrücklich als verbindlich bestätigt sind.
Beschaffenheitsgarantien sind nur diejenigen, die in der Auftragsbestätigung als solche ausdrücklich bezeichnet
sind. Anwendung, Verwendung und Verarbeitung der bezogenen Ware liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich
des Bestellers. An Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und
Urheberrechte vor. Sie dürfen ohne
unsere Zustimmung nur für den vertraglich vorgesehenen Zweck verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht
werden.
Sonstiges
- Erfüllungsort ist Friedrichsruhe.
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus unserer Rechtsbeziehung zum Kunden ist Öhringen. Wir sind jedoch
berechtigt, auch am Sitz des Kunden Klage zu erheben.
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
back to top